Liebe Bantam-Gemeinde, liebe Freundinnen und Freunde von "Save Our Seeds",
erstmals seit 1998 sollen in der Europäischen Union wieder zwei gentechnisch veränderte Mais-Sorten ("bt11" von Syngenta und "1507" von DuPont/Pioneer) für den Anbau zugelassen werden. Der zuständige Umweltkommissar Stavros Dimas will diese Zulassung jedoch aus Gründen des Umweltschutzes und der Vorsorge nicht erteilen. Anders als bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) für den Import und die Verwendung als Futter- oder Lebensmittel werden gentechnisch veränderte Sorten beim Anbau freigesetzt und sind nicht bzw. nur schwer wieder rückholbar, wie verschiedene Skandale in den letzten Jahren zeigten.
Jetzt wollen dem Vernehmen nach die Kommissions-Kollegen von Herrn Dimas die Zulassung durch eine Mehrheitsabstimmung im Kollegium der EU Kommission doch noch durchdrücken.
Der Termin für die Entscheidung ist nach bisheriger Planung der 28. November.
Wir bitten Sie deshalb, durch Briefe, Faxe und Emails an die EU-Kommissare dagegen zu protestieren, dass der zuständige Umweltkommissar in dieser Grundsatzfrage einfach überstimmt wird. Unterstützen Sie das Verbot von neuen Gentechnik-Maissorten und zeigen Sie den EU-Kommissaren, dass das Volk ihnen auf die Finger schaut!
Handeln Sie schnell - es bleibt nur wenig Zeit bis zum 28. November. Helfen
Sie mit, diesen Aufruf weiter zu verbreiten.
Herzliche Grüße aus Berlin!
Benedikt Haerlin
Save our Seeds, Zukunftsstiftung Landwirtschaft
Marienstr.19-20, 10117 Berlin, Germany
tel +49 30 27590309, fax +49 30 27590312
www.saveourseeds.org +++ www.planet-diversity.org +++ www.gmo-free-regions.org +++ www.bantam-mais.de +++ www.zs-l.de
P.S.
Die Meinung von Europas Bürgerinnen und Bürger ist kein "Spam"! Einige Emails an verschiedene Kommissare wurden an ihre Absender als "SPAM" (Abfall) zurückgeschickt. Wir halten das für keine angemessene Reaktion auf ein ernstes Anliegen. Lassen Sie sich ggf. nicht abwimmeln.
WORUM GEHT ES?
Es geht bei diesen Entscheidungen ums Prinzip:
- Bisher ist nur eine einzige gentechnisch veränderte Maissorte in Europa für den Anbau zugelassen: "Mon 810" von Monsanto. Diese Zulassung läuft im Jahr 2008 aus und muss einer erneuten Überprüfung unterzogen werden. In Deutschland wurde der Saatgut-Verkauf von "Mon 810" im April diesen Jahres verboten, weil kein vorschriftsmäßiger Umweltbeobachtungsplan für ihre Auswirkungen vorliegt. Die Zulassung weitere Gentechniksorten könnte den Anbau von GVOs erheblich ausweiten.
- Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse lassen Zweifel an den bisherigen Risikobewertungen zu. Die Europäische Lebensmittelagentur EFSA hat bisher noch in keinem Fall eine gentechnisch veränderte Pflanze als unsicher bewertet und gilt als ausgesprochen gentechnikfreundlich. Viele der Wissenschaftler des zuständigen Gremiums arbeiten selbst direkt oder indirekt für die Einführung von gentechnisch veränderten Pflanzen. Kritiker sind in dem Gremium nicht vertreten. Risikobewertungen sind zudem einem ständigen Wandel unterworfen. Alle Pestizide, die heute wegen ihrer Giftigkeit verboten sind, wurden beispielsweise zu einem früheren Zeitpunkt von wissenschaftlichen Ausschüssen für ausreichend sicher befunden. Weil gentechnisch veränderte Organismen sich vermehren und nicht abbauen, könnten neuere Erkenntnisse zu spät kommen. Deshalb ist in diesem Falle das Vorsorgeprinzip anzuwenden.
- Neben der Frage des unmittelbaren Risikos für die Umwelt und die menschliche Gesundheit, gefährdet der Einsatz von GVO in der Landwirtschaft die gentechnikfreie Landwirtschaft in ihrer Existenz. Gentechnik-Pollen fliegt über die Feldgrenzen hinweg und verunreinigt unweigerlich auch die Nachbarfelder. Imker können keinen gentechnikfreien Honig mehr garantieren. Die so genannte "Ko-Existenz" von gentechnischem und gentechnikfreiem Anbau geht dabei grundsätzlich auf Kosten der gentechnikfreien Bauern, ob im ökologischen oder konventionellen Anbau. Es stellt sich also zusätzlich die Frage welche Auswirkungen der Einsatz von GVO für die ländliche Entwicklung hat (98% des bescheidenen GVO-Anbaus in Deutschland geschieht z.B. in großen Agrarunternehmen in Ostdeutschland) und ob sie kleinteilige, biologische und nachhaltige Formen der Landwirtschaft benachteiligt und verdrängt.
- Die EU Kommission ist nach den einschlägigen Gesetzen nicht gezwungen, alles zuzulassen was die angeblich unabhängigen Wissenschaftler der EFSA für unbedenklich erklären,sondern muss sich nach deren Anhörung ihr eigenes Urteil bilden. Dabei kann und sollten sie auch andere Aspekte als die unmittelbare Gesundheits- und Umweltgefährdung berücksichtigen. Bisher haben die sich die Europäischen Kommissare allerdings noch nie ein eigenes Urteil erlaubt, sondern sind kritiklos der angeblich objektiven Meinung der Wissenschaftler gefolgt.
Sollte sich EU-Kommissar Dimas mit seinem Ablehnungsvorschlag durchsetzen, so würde er gerade für den besonders problematischen Anbau von GVOs in Europa neue Maßstäbe setzen. Vorsorge und Umsicht, aber auch die Einstellung einer großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Europas, die keine Gentechnik auf ihrem Teller und in ihrer Nachbarschaft wollen, kämen endlich zu ihrem Recht. Wird er dagegen von seinen Kollegen überstimmt, wäre dies auch ein empfindlicher Anschlag auf die Autorität und Kompetenz der zuständigen Umweltkommission. Ihre Entscheidungen würden zum Spielball der Handels-, Industrie-, Agrar-, Markt- und Forschungsinteressen der anderen Kommissionen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN:
Das Zulassungsverfahren Die EU Kommission unterbreitet nach Einholung einer Risikobewertung durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA den Mitgliedsstaaten einen Vorschlag ob ein bestimmter GVO für bestimmte Zwecke (Lebens-, Futtermittel, industrielle Verwendung, Anbau) zugelassen werden soll oder nicht. Stimmt ein "Ständiger Ausschuss" der Mitgliedstaaten diesem Vorschlag mit zwei Dritteln der Stimmen (nach Größe der Länder gewichtet) zu, wird der Vorschlag direkt umgesetzt. Dies ist bisher noch nie geschehen. Verfehlt er die 2/3 Mehrheit muss der Vorschlag dem EU Ministerrat vorgelegt werden. Dort muss er allerdings mit 2/3 der Stimmen oder angenommen werden. Verfehlt er auch dort die erforderliche Mehrheit, bleibt der Kommission die Entscheidung überlassen. Bisher wurden sämtliche Zulassungen von GVOs auf diesem Wege durch eine Entscheidung der Kommission erteilt, häufig gegen die Mehrheit der Stimmen im Ministerrat. In wenigen Fällen hat der Ministerrat mit 2/3 Mehrheit den Vorschlag der Kommission abgelehnt (dabei ging es um die Aufhebung nationaler Verbote von zuvor von GVOs, die die Kommission zuvor zugelassenen hatte). Auch wenn die Kommissare Herrn Dimas in Bezug auf den Vorschlag der Kommission überstimmen sollten, könnte also der Ministerrat mit 2/3 Mehrheit ein Verbot aussprechen.
Die Gentechnik-Maissorten und die Risikobewertung Die beiden Gentech-Maissorten "bt11" von Syngenta und "1507" von Pioneer/Dupont produzieren unterschiedliche Arten des Insektengiftes Bacillus thuringiensis (kurz Bt), das für die Larven vieler Schmetterlings- und Mottenarten tödlich ist, darunter auch den Maiszünsler, der besonders in Mais-Monokulturen schwer zu kontrollieren ist. Sie stehen im Verdacht, auch für nützliche Insekten (so genannte Nicht-Ziel-Organismen) schädlich zu sein (z.B. Schmetterlinge) und negative Langzeitauswirkungen auf die Anbauböden zu haben.
Verschiedene neuere Studien zeigen, dass die Auswirkungen von Bt-Mais nicht vorhersehbar sind und der potenziell entstehende Schaden größer ist als bisher geglaubt. Dies zieht das gesamte Verfahren zur Abschätzung der Risiken durch die Europäische Lebensmittel-Agentur EFSA in Zweifel.
Beispielsweise kommt eine Studie zu dem Ergebnis, dass Bt-Pflanzen schwere Schäden in aquatischen Ökosystemen anrichten können, da Pollen und Ernteabfälle der Pflanzen giftig für dort vorkommende Lebensformen sein können. Dieser Zugang wurde bei der toxikologischen Bewertung des Bt-Gifts bis dato nicht verfolgt.
Die Menge an Bt-Gift, die diese Pflanzen produzieren, schwankt stark. Diese Schwankung zeigt sich abhängig vom Anbauort, ist aber auch bei Pflanzen, die nebeneinander auf demselben Feld stehen, zu beobachten. Die Ursache dafür ist unbekannt.
Eine weitere aktuelle Studie kommt zu dem Schluss, dass gentechnisch veränderter Bt-Mais eine signifikant höhere Menge an Aminosäuren enthält als dieselbe Sorte ohne gentechnische Veränderung. Das resultiert in einer höheren Anfälligkeit für Blattlausbefall.
WTO-Aspekte
Am 21. November läuft die Frist aus, innerhalb derer die Europäische Union den Auflagen der Welthandelsorganisation WTO nachkommen muss, die im Jahre 2006 auf Antrag der USA gewisse Verletzungen der internationalen Handelsregeln im Umgang mit GVOs festgestellt hatte. Gentechnik-Befürworter behaupten, die EU sei verpflichtet, GVOs zuzulassen. Tatsache ist, dass lediglich gewisse formale Regeln beim Verbot von GVOs einzuhalten sind. Das WTO Urteil enthält sich explizit einer generellen Bewertung der Gefahren von gentechnisch veränderten Organismen.
Der EU Handels-Kommissar Peter Mandelson, verhandelt allerdings gegenwärtig hinter verschlossenen Türen mit US Unterhändlern über einen "Deal" zur Bereinigung verschiedener transatlantischer Handels-Streitpunkte. Auf dem Tisch liegen so unterschiedliche Dinge wie Gentechnik-Importe, Hormon-Fleisch, Hygiene bei amerikanischen Hähnchenproduzenten, Internet-Spielcasinos (für die sich Mandelson besonders stark macht) und die Subventionen für Boeing und Airbus.
WIE SIE DIE KOMMISSARE ERREICHEN:
Die Postanschrift aller EU-Kommissare lautet:
Europäische Kommission
B-1049 Bruxelles
Belgien
Die E-Mail-Adressen der wichtigsten Kommissionsmitglieder (einfach auf den Link klicken und der Emailclient startet automatisch mit der Emailadresse):
Präsident Barroso
Mariann Fischer-Boel (Agrarkommissarin)
Günter Verheugen (Vize Präsident)
Stavros Dimas (Umwelt-Kommissar) - immer eine Kopie an ihn
Markos Kyprianou (Verbraucherschutz-Kommissar)
Ein kurzer Vorschlag:
Betreff: Lehnen Sie den Anbau neuer Gentechnik-Pflanzen ab
Sehr geehrtes Mitglied der Europäischen Kommission,
ich schreibe Ihnen, um meine
volle Unterstützung für den Vorschlag des EU-Umweltkommissars Stavros
Dimas zum Ausdruck zu bringen, die Zulassung von zwei gentechnisch
veränderten Maissorten der Chemiekonzerne Syngenta und Pioneer (Bt11 und 1507)
abzulehnen.
Wissenschaftler haben
unlängst aufgezeigt, dass diese Gentechnik-Pflanzen negative Auswirkungen auf
die Umwelt haben und mehr Schaden verursachen können, als bisher gedacht.
Ich bitte Sie dringend, diese wissenschaftlichen Erkenntnisse zu
berücksichtigen und sicherzustellen, dass diese Pflanzen, deren Risiken unvorhersehbar
sind, in Europa nicht kommerziell angebaut werden. Das Vorsorgeprinzip
muss in diesem Falle Vorrang haben.
Dies steht im Einklang mit einer wachsenden Anzahl von EU-Mitgliedsstaaten, die den Anbau von
Gen-Pflanzen bereits verboten oder ausgesetzt haben.
Die Mehrheit der
europäischen Bürgerinnen und Bürger hat sich kontinuierlich gegen den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ausgesprochen. Ich erwarte von der
Kommission, dass Ihr die Sicherheit der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger wichtiger sind als die kommerziellen Interessen von zwei
Chemiekonzernen.
Ich fordere Sie auf, den
Vorschlag von Umweltkommissar Dimas, den Anbau der neuen Gentechnik-Maissorten
nicht zuzulassen, zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
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AKTION BANTAM-MAIS
Marienstraße 19–20
10117 Berlin
Tel.: 030 / 24 04 71 46
Fax: 030 / 27 59 03 12
E-Mail: info@bantam-mais.de
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kam per Email und ich möchte das hiermit weiter verbreiten...
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