Gift in der Gurke, Schimmel im Schinken, Chemie im Shampoo oder nicht so viel Schokolade in der Verpackung wie angegeben. Die ursprüngliche Idee, dass der Verbraucher nicht alles Kaufen braucht, was (giftig) im Regal liegt, ist richtig. Der Effekt wäre: Miese Qualität verkauft sich nicht. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht zwar vor, dass sich Verbraucher besser informieren können, zu mehr Transparenz wird es jedoch leider nicht beitragen. Dafür haben etliche Verwässerungen gesorgt. Die Krux liegt unter anderem in einem Passus, der besagt, dass eine Behörde die Aussage verweigern kann, wenn das Betriebsgeheimnis einer Firma gefährdet ist. Firmen sind nicht verpflichtet Auskunft zu geben!
Auch weiterhin werden die von den Behörden (sowieso) gesammelten Daten nicht veröffentlicht. Wir sollen nicht erfahren, dass der gerade im Supermarkt X verkaufte Sorte Gemüse der Pestizidgehalt deutlich über den gesetzlich geregelten Grenzwerten liegt. Die Industrie fürchtet mit einer weiter gehenden Informationspflicht an den Pranger gestellt zu werden. Man sollte doch annehmen, dass genau dafür unser Ministerium für alles mögliche und Verbraucherschutz da ist... wohl weit gefehlt.
Über den Tellerrand geschaut, hat hier in Deutschland wieder mal keiner. Gehen wir z.B. nach England zur "Foods Standard Agency". Auf deren Website http://www.food.gov.uk/ kann man sich eine Vorstellung machen, wie es auch gehen kann...
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