Mal eine gute Nachricht aus der Politik:
Ab heute brechen härtere Zeiten für Verursacher von Schäden an "Umweltgütern" an: Wer bei einer beruflichen Tätigkeit die Umwelt schädigt, hat diesen Schaden wieder zu beseitigen. Dies besagt das Umweltschadensgesetz (USchadG).
Behörden und Umweltverbände wachen über den Vollzug des Gesetzes. „Das neue Umweltschadensgesetz stärkt das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip“, erläutert der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge. „Dies bringt der Umwelt einen Nutzen durch Prävention: Weil Berufstätige, beispielsweise Unternehmer, spätere Schäden auf eigene Kosten zu sanieren haben, schafft das neue Gesetz den Anreiz, sich jetzt so vorsichtig zu verhalten, dass Umweltschäden und damit Sanierungskosten gar nicht erst entstehen.“
Eigentlich ist das ja schon ganz lange überfällig, dass das Verursacherprinzip sich durchsetzt. Nichts anderes ist aus meiner bescheidenen Sicht als selbstverständlich zu betrachten. Hoffen wir, dass es so wird, wie es sich anhört!
Quelle: Umweltbundesamt