Nach 18 Monate langem Ringen wurde offensichtlich die neue Rahmenvereinbarung zur EU-Öko-Verordnung verabschiedet. Geregelt werden weiterhin artgerechte Tierhaltung, organische Düngung und Pestizidverbot. In vielen Teilen wurden Zugeständnisse zum ursprünglichen geplanten Entwurf gemacht, sodass weiterhin gute Lebensmittel angeboten werden können. Weiterhin dürfen nur Lebensmittel als biologisch ausgezeichnet werden die mindestens 95% aus dieser Landwirtschaft stammen. Eine Verbesserung der Qualitätsmaßstäbe gibt es keine. Nun wird mehr auf Masse statt auf Klasse gesetzt. Sicherlich ist es besser für die Welt, wenn durch geringere Standards mehr konventionelle Bauern umsteigen, birgt es jedoch die Gefahr, dass das Vertrauen des Verbraucher aufs Spiel gesetzt wird.
Das bisherige europäische Siegel (rechts abgebildet) unterscheidet sich zu anderen europäischen nicht-ökologischen Siegeln nur marginal. Ein neuer Vorschlag soll bis 2009 erarbeitet werden.
Die entscheidenden Regelungen, die Durchführungsbestimmungen werden durch die EU-Kommission bis 2009 verfasst. Das Kleingedruckte sozusagen, was letztendlich beschreibt, was die üblich schwammig formulierten Mindeststandards offen lassen. Hoffen wir mal, dass die Verbände ihre Lobbyarbeit sehr gut machen werden. Erst dann kann die neue EU-Öko-Verordnung abschließend beurteilt werden.
Einige Punkte stehen im Entwurf, die umstritten sind:
- Die "übliche" erlaubte Toleranzgrenze von 0,9 Prozent für genetisch veränderte Organismen (GVO) durch technisch unvermeidbare oder zufällige Einträge. Diese müssen nicht gekennzeichnet werden. Obwohl das EU-Parlament dies missbilligte, setzte sich die Kommission durch. Andererseits sollten biologische Lebensmittel hier nicht schlechter gestellt werden. Besser wäre eine generelle niedrigere Grenze.
- In Ausnahmefällen sollen Vitamin- und Enzym-Zusätzen, die aus genetisch modifizierten Bakterien gewonnen werden zugelassen werden, wenn diese nicht mehr in gentechnisch unveränderter Form verfügbar sind. Dies ist wohl nicht im Sinne des Verbrauchers.
- Ungerecht ist, dass Importe aus Drittstaaten nur vergleichbare und nicht gleiche Produktionsbedingungen haben müssen.
Interessant ist, dass man darum bangen musste, dass die etablierten Verbandslabels weiterhin verwendet werden dürfen. Diese sind auch letztlich der Garant für Lebensmittel mit ausreichendem Standard. Hier gelten z.B. Null-Tolleranzen gegenüber GVO, dies bedeutet technisch unter der Nachweisgrenze. Der Verbraucher hat sozusagen die Wahlfreiheit.
Am besten ist es jedoch, gleich den Anbau seiner Lebensmittel selber in die Hand zu nehmen. Nur dann weiß man alles über seine Lebensmittel - vom Anbau bis zur Verarbeitung.
Quellen: maerkische Allgemeine, livegen.de, ökotest.de, taz brennpunkt 13.6.2007, Telepolis
Übersicht Richtlinien: SÖL - Richtlinien und Gesetzgebungen zum ökologischen Landbau